KESt-Verlustausgleich – der Steuerhebel, den viele liegen lassen

Viele Anleger zahlen 27,5 % KESt auf Kursgewinne und Erträge – obwohl im Depot gleichzeitig Verluste schlummern. Der KESt-Verlustausgleich sorgt dafür, dass realisierte Verluste steuerlich mit realisieren Gewinnen verrechnet werden können. Ergebnis: weniger KESt oder KESt-Rückerstattung.

Wichtig vorweg: Nur realisierte Verluste zählen. Buchverluste ohne Verkauf sind steuerlich wirkungslos.

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Warum der Verlustausgleich sinnvoll ist

Mehr Nettorendite – ohne Marktrisiko
Steuern sind einer der wenigen Hebel, die sich aktiv steuern lassen. Der Verlustausgleich verbessert die Rendite nach Steuern, ohne dass zusätzliches Marktrisiko eingegangen wird.

Ordnung im Depot mit steuerlichem Nutzen
Positionen, die strategisch ohnehin nicht mehr ins Portfolio passen, können durch Realisierung der Verluste „doppelt“ wirken: Portfolio bereinigen und Steuerlast senken.

Volatilität wird planbar
Gerade in schwankungsreichen Jahren entsteht oft ein Mix aus Gewinnern und Verlierern. Wer den Ausgleich nutzt, reduziert das Risiko, bei Gewinnen voll besteuert zu werden, während Verluste ungenutzt bleiben.

So funktioniert es in der Praxis (Österreich)

Innerhalb einer inländischen „steuereinfachen“ Bank
Bei steuereinfachen Depots in Österreich erfolgt der Verlustausgleich typischerweise automatisch innerhalb dieser Bank (nach den gesetzlichen Regeln und nur innerhalb der zulässigen Töpfe/Ertragsarten).

Konsequenz: Wenn Gewinne und Verluste bei derselben Bank anfallen und im selben Jahr realisiert werden, passiert meist schon vieles „von selbst“.

Mehrere Banken/Broker: hier wird’s teuer, wenn nichts passiert
Banken verrechnen nicht bankübergreifend. Liegen Gewinne bei Bank A und Verluste bei Bank B, wird bei Bank A KESt einbehalten – während die Verluste bei Bank B steuerlich „liegen bleiben“.

Lösung: In solchen Fällen ist in der Regel eine Einkommensteuerveranlagung (Steuererklärung) der Weg, um einen bankübergreifenden Ausgleich zu erreichen (je nach Konstellation mit entsprechenden Belegen/Jahresausweisen).

Grenzen, die man kennen muss (keine Illusionen)

  • Kein Verlustvortrag: Nicht genutzte Verluste können grundsätzlich nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden. Wer es im Jahr nicht nutzt, hat es oft verloren.
  • Nicht alles ist miteinander verrechenbar: Bestimmte Ertragsarten sind nicht frei kreuzbar (klassisches Beispiel: Bankzinsen/Einlagezinsen sind nicht der „Allzwecktopf“ für Verluste).
  • Nur realisiert zählt: Ohne Verkauf keine steuerliche Wirkung.

Typische Fehler

  • „Im Minus, also spare ich Steuern.“ Falsch – nur realisierte Verluste wirken.
  • Gewinne/Verluste auf mehrere Banken verteilt – keine Veranlagung gemacht. Das ist der Klassiker für verschenkte Rückerstattung.
  • Zu spät im Jahr reagieren. Wenn das Jahr vorbei ist, ist der Hebel oft weg (kein Verlustvortrag).

Fazit

Der KESt-Verlustausgleich ist keine Kür, sondern Pflichtprogramm für sauberes Portfoliomanagement. Er verbessert die Nettoperformance, macht Volatilität steuerlich nutzbar und verhindert, dass unnötig KESt gezahlt wird.

Hinweis: Die hier dargestellten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar.

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